Strahlenschutzrecht besonderer Bereich des Kernenergierechts (*Atomrecht). Regelungen finden sich in der StrahlenschutzVO, in der RöntgenVO und im Strahlenvorsorgegesetz. Die StrahlenschutzVO gilt insb. für den Umgang mit radioaktiven Stoffen (Gewinnung, Erzeugung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung, sonstige Verwendung und Beseitigung). Die Röntgen VO regelt in erster Linie den Betrieb von Röntgeneinrichtungen (insb. im Bereich der Heilkunde). Das Strahlenschutzvorsorgegesetz normiert die
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