Subvention

(lat.: subvenire - zu Hilfe kommen); Leistung des Staates an private Unternehmen, die zur Erreichung eines bestimmten, im öffentlichen Interesse liegenden Zweckes ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird. Instrument der staatlichen Wirtschaftslenkung.

ist die Vermögenswerte Zuwendung durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts an einen privaten Unternehmer zu einem öffentlichen Zweck ohne marktmäßige Gegenleistung. Die S. ist ein Instrument der staatlichen Wirtschaftslenkung. Sie bedarf jedenfalls dann einer besonderen gesetzlichen Grundlage, wenn sie notwendig einen Dritten belastet oder wenn der Gewährleistungsbereich eines Grundrechts spezifisch betroffen ist. Lit.: Schroth, H./Koch, C., Subventionsbeschwerde, 2001; Kilb, W., Subventionskontrolle durch europäisches Beihilferecht, JuS 2003, 1072; Grave, C., Der Begriff der Subvention, 2002




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