Suchscheinwerfer Breitstrahler, Rallye-Scheinwerfer, Weitstrahler. Unter Suchscheinwerfer versteht man bewegliche Scheinwerfer, mit denen Straßen- und Geländeteile, die nicht vom Licht der festen Scheinwerfer erfaßt werden, beleuchtet werden können. Sie dürfen nicht zur Beleuchtung der Fahrbahn und nur vorübergehend benutzt werden (§17 Absatz 6 StVO). Suchstrahler sind zulässig.
Weitere Begriffe : Subjektive Klaghäufung | Personenfeststellung | Berufsberatung |
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