BreitstrahlerHalogen-Scheinwerfer, Rallye-Scheinwerfer. Breitstrahler sollen - im Gegensatz zu Weitstrahlern - die Nahzone vor dem Fahrzeug, insbesondere die Fahrbahnränder, ausleuchten. Die StVZO kennt diesen Begriff nicht. Grundsätzlich sind Breitstrahler daher unzulässig, auch wenn sie mit einem Typzeichen versehen sind. Erlaubt sind hingegen - oft mit Breitstrahlern verwechselte - bauartgenehmigte Nebelscheinwerfer der Firma Marchai; bei diesen handelt es sich um Nebelscheinwerfer, die allerdings nur bei Nebel oder Schneefall benutzt werden dürfen. Ferner erlaubt sind Halogen-Scheinwerfer.
Weitere Begriffe : Schiffahrtsgericht | Unpfändbare Bezüge | Firma (Fa ) |
MMnews
|