Surfen
1.
Im Internet bezeichnet S. das „Wellenreiten“ im World Wide Web.
2.
Im Wassersport bezeichnet S. neben dem in Deutschland kaum praktizierten Wellenreiten das stehende Segeln auf Segelsurfbrettern (Windsurfen) sowie nach § 1 I Nr. 21 c SeeSchStrO das S. mit einem von einem Drachen gezogenen Surfbrett (Kite-S.). Windsurfer haben allen anderen Verkehrsteilnehmern auszuweichen. Wer wegen zu hohem Blutalkoholgehalt ein Segelsurfbrett nicht sicher führen kann, darf nicht am Verkehr teilnehmen (§ 3 SeeSchStO). Das S. in Biosphärenreservaten ist verboten. S. a. Badegewässer, Schifffahrtsverkehrsregeln, Sportboot.
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