sursis

(franz.), im französischen und belgischen Recht die Möglichkeit eines Urteils besonderer Art gegen einen nur geringfügig Straffälligen: das Urteil als solches entfällt ohne weiteres rückwirkend, wenn der Verurteilte sich während der gerichtlich festgesetzten Frist bewährt hat. Das ähnliche Institut der Bewährung im deutschen Recht setzt dagegen nur den Vollzug der Strafe aus, beseitigt dagegen nicht die Verurteilung.




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