Verurteilung

durch Urteil ausgesprochene gerichtliche Entscheidung, die (im Zivilprozeß) das Unterliegen einer Partei bzw. (im Strafprozeß) die Schuld des Angeklagten beinhaltet sowie deren jeweilige Rechtsfolgen. Regelt außer der Hauptsache grds. auch die Kosten. V. im Strafprozeß sind in das Bundeszentralregister einzutragen.

ist das Anordnen einer Rechtsfolge in einem Einzelfall durch ein Urteil. Die V. betrifft außer der Hauptsache grundsätzlich auch die Kosten. Die strafverfahrensrechtliche V. ist in das Bundeszentralregister einzutragen (§ 3 BZRG). (Rechtstatsächlich erfolgten in Deutschland 1998 rund 700 000 strafrechtliche Verurteilungen.) Lit.: Huber, M., Das Strafurteil, 2. A. 2004; Hilger, A., Die Verurteilung deutscher Zivilisten, 2003




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