Verurteilung durch Urteil ausgesprochene gerichtliche Entscheidung, die (im Zivilprozeß) das Unterliegen einer Partei bzw. (im Strafprozeß) die Schuld des Angeklagten beinhaltet sowie deren jeweilige Rechtsfolgen. Regelt außer der Hauptsache grds. auch die Kosten. V. im Strafprozeß sind in das Bundeszentralregister einzutragen.
Weitere Begriffe : Verschwiegenheitspflicht | Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung | Große Kreisstadt |
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