Säuglingsnahrung

unterliegt als Lebensmittel für Kinder unter 12 Monaten den Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelrechts. Säuglingsanfangsnahrung ist besonders für die ersten Lebensmonate bestimmt, Folgenahrung für Säuglinge ab Einführung einer angemessenen Beikost. S. a. Diätetische Lebensmittel; Glutenunverträglichkeit; Zusatzstoffe.




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