Säkularisation
(lat. "Verweltlichung"), die Überführung geistlichen Besitzes, wie Bistümer und Abteien, in weltlichen. Die erste grosse S. führte Karl Martell im 8. Jh. durch, als er grosse Gebiete aus kirchlichem Besitz für Belehnungen seiner Vasallen nahm. - Durch den Reichsdeputationshauptschluss wurden 1803 die Reichserzbistümer, Reichsbistümer und Reichsabteien säkularisiert und auf die betroffenen linksrheinischen Fürsten als Entschädigung aufgeteilt.
([F.] Verweltlichung) ist die eine Enteignung enthaltende Überführung des Vermögens geistlicher Berechtigter in weltliche Trägerschaft (z.B. durch Karl Martell, durch die französische Revolution von 1789, durch den Reichs- deputationshauptschluss des Jahres 1803). Lit.: Werz, M., Grenzen der Säkularisierung, 2000; Maier, H., Säkularisation und Säkularisierung 1803-2003, 2004
(Verweltlichung) ist die zwangsweise Überführung geistlicher Einrichtungen und Besitzungen auf weltliche Hoheitsträger. Geschichtlich ist einer der Hauptanwendungsfälle die S. aller deutschen geistlichen Territorien und ihre Angliederung an die größeren Länder durch den Reichsdeputationshauptschluss (1803). Sie ist die Grundlage für die noch heute gewährten staatlichen Zuwendungen an die Kirche sowie an Klöster und Stifte (Dotationen).
Vorheriger Fachbegriff: Säkularinstitut | Nächster Fachbegriff: Säuglingsnahrung