TätigkeitsdelikteStraftatbestände, deren Erfüllung lediglich die Begehung der tatbestandlich umschriebenen Handlung voraussetzt, ohne dass diese, wie bei den Erfolgsdelikten, zu einem Erfolg führen müsste, z. B. Aussagedelikte gem. §§ 153 ff. StGB.
Weitere Begriffe : Ersatzrevision | Hundehaltung | Sicherungsschein |
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