ist der nach Arbeitstagen berechnete und
1. d. R. täglich auszuzahlende Lohn bei Arbeitsverhähnissen, die täglich gekündigt werden können, namentlich des Tagelöhners in der Land- und Forstwirtschaft, aber auch bei Aushilfseinstellungen in der Industrie (z. B. kurzfristige Studentenarbeit).