Forstwirtschaft

im Sinne des § 3 HGB ist die wirtschaftliche Nutzung von Wäldern durch planmäßiges Aufforsten und Abforsten.

Forstrecht.




Vorheriger Fachbegriff: Forstwiderstand | Nächster Fachbegriff: Fortbildung(sverhältnis)


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen