Tagwechsel Die in Deutschland gebräuchlichste Form des Wechsels, bei dem ein bestimmter Tag des Verfalls angegeben wird. Dieser Tag muss aus der Wechselurkunde selber ersichtlich sein. Unzulässig daher Angaben wie z.B.: "zahlbar am Tage der Volljährigkeit des Ausstellers".
Weitere Begriffe : Vollzug von Freiheitsstrafen | Hauptbuch | nichtgesetzesakzessorische Verwaltung |
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