TatgeneigtheitStraflose Vorstufe des Tatentschlusses. Der Tatgeneigte spielt erst mit der Möglichkeit der Tat, die Entscheidung über das „Ob” der Deliktsausführung ist noch nicht gefallen.
Weitere Begriffe : Menschenraub | Säumniszuschlag | Brechmittelvergabe |
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