Tauglichkeitsgrad Massstab für die militärische Verwendbarkeit von Wehrpflichtigen, die zu diesem Zweck bei der Musterung auf ihre körperliche und geistige Tauglichkeit für den Wehrdienst ärztlich untersucht werden. T.e: "tauglich", "eingeschränkt tauglich", "vorübergehend untauglich", "dauernd untauglich". Die für tauglich befundenen Wehrpflichtigen stehen nach Massgabe des ärztlichen Urteils für den Wehrdienst zur Verfügung.
Weitere Begriffe : Patentnichtigkeitsklage | Adoptionssachen | Berufsverbrecher |
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