TdLDie Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) bezeichnet den Zusammenschluss der deutschen Bundesländer zu einer Arbeitgebervereinigung. Derzeit sind 14 Länder Mitglied der TdL. Das Land Berlin wurde im Jahr 1994 wegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze der TdL aus dieser ausgeschlossen, das Land Hessen hingegen trat aus der Arbeitgebervereinigung im Jahr 2004 aus. Aufgabe der TdL ist es, Tarifverträge und andere Vereinbarungen abzuschließen, so z. B. für den öffentlichen Dienst mit den Tarifvertragspartnern ver.di und dbb tarifunion. S. a TVÖD, TV-L, TV-H.
Weitere Begriffe : Beischreibung in Personenstandsbüchern | Anhörung | Mineralien |
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