Technische Anleitung (TA)TA sind vom zuständigen BM zentral erlassene Verwaltungsvorschriften zu technischen Voraussetzungen des Gesetzesvollzugs (z. B. BImSchG, KrW-/AbfG). Man misst ihnen den Charakter genereller, antizipierter Gutachten zu, die im Gerichtsverfahren nur beschränkt überprüfbar sind. Wichtige TA sind die TA Luft, die TA Lärm und die TA Abfall. Nach der Rechtsprechung des EuGH erfüllen TA nicht die Voraussetzungen an eine normative Umsetzung von Richtlinien der EG.
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