Teilforderung

Teilgläubigerschaft.

Gesamtgläubigerschaft.




Vorheriger Fachbegriff: Teilerbschein, gemeinschaftlicher | Nächster Fachbegriff: Teilfrachtführer


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen