Terminbörse

ist eine Börse, an der ausschließlich Termingeschäft i. S. v. § 2 II WpHG getätigt werden. An Deutschlands einziger Wertpapierterminbörse Eurex (ehemals DTB), die juristisch eine Wertpapierbörse darstellt, werden Futures und Optionen (Optionsschein) gehandelt. Wertpapier- und Warenbörsen, an denen neben Kassageschäften auch Termingeschäfte getätigt werden, gelten nicht als T. Eine organisatorische Definition v. T. enthält § 1 Abs. 3 e KWG.




Vorheriger Fachbegriff: Terminänderung, -verlegung | Nächster Fachbegriff: Termineinlagen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen