Kassageschäft

ist ein Geschäft an der Börse, das sofort oder kurzfristig - binnen 2 Börsentagen - erfüllt werden muss (an Warenbörsen: Lokogeschäft). Im Handelsverkehr ist K. im weiteren Sinne jedes unter sofortiger Barzahlung abzuwickelnde Geschäft. Gegensatz: Termingeschäft.




Vorheriger Fachbegriff: Kaskoversicherung | Nächster Fachbegriff: Kassahandel


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen