ThronfolgeSukzession, der Eintritt des Regierungsnachfolgers (Thronfolgers, Thronprätendent) in die Herrscherstellung des Monarchen, z.B. des Kronprinzen in die Kaiser- oder Königsstellung, des Erbgrossherzogs in die Grossherzogstellung (Bsp.: Luxemburg). Das Recht zur Thr. wird in der Monarchie durch Geburt erworben. Die Thr. richtete sich in Deutschland nach der Erstgeburt (Primogenitur). Im übrigen geben die jeweiligen Verfassungsurkunden der Länder Auskunft über die geltenden Thr.-Bestimmungen.
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