Sukzession

(lat. Aufeinanderfolge). 1) Abgeleiteter Rechtserwerb. - 2) Kirchliche Rechtsgeschichte: S. ist die unmittelbare Nachfolge eines Bischofs auf seinen Vorgänger. Durch fortlaufende S.s-Reihe ist jeder Bischof Nachfolger der Apostel. Hierdurch wird nach katholischer Lehre die bischöfliche Gewalt begründet, die durch die sakramentale Weihe (Ordination) weitergegeben wird.

Nachfolge Lit.: Nörr, K. u.a., Sukzessionen, 2. A. 1999

Rechtsnachfolge.

= Rechtsnachfolge; Rechtserwerb.




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