Totaler (totalitärer) Staatwird eine staatliche Ordnung genannt, die - im Gegensatz zum liberalen und demokratischen Rechtsstaat - das gesamte politische, gesellschaftliche und geistige Leben erfassen und beherrschen will und damit dem einzelnen - unter Leugnung einer staatsfreien Sphäre - jeglichen Spielraum für eine selbständige Entwicklung nimmt. Der totalitäre St. gewährt dem einzelnen keine Grundrechte, duldet keine konkurrierenden politischen Gruppen und manipuliert die öffentliche Meinung. Er sucht seine ideologische Rechtfertigung i. d. R. im Hinweis auf die Notwendigkeit der Konzentration aller Kräfte auf die Erfüllung großer politischer, wirtschaftlicher oder militärischer Aufgaben.
Weitere Begriffe : Dringlichkeitsentscheidung | Eigentümer-Besitzer-Verhältnis | Anscheinsgefahr |
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