Tote Hand(lat. manus mortua), ein Vermögensträger, dessen Vermögen infolge von Veräusserungsverboten dem Wechsel von Hand zu Hand entzogen und damit für den Wirtschaftsverkehr gleichsam tot ist. Seit dem Mittelalter traf dies insbes. auf das Vermögen der Kirche zu. Heute sind Rechtsbestimmungen, die auf eine globale t. H. hinzielen, aufgehoben.
Weitere Begriffe : Urteilsgrund | Wechselmahnbescheid | Ausgleichsgeld |
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