Trampen Anhalter, Fußgänger, Gefälligkeitsfahrt. Trampen ist nicht verboten. Es sind jedoch die für Fußgänger allgemein geltenden Regeln der StVO zu beachten. Insbesondere dürfen sie den Verkehr nicht belästigen, behindern oder gar gefährden. Auf Autobahnen (einschließlich der Einfahrten, die in solchen Fällen bevorzugt werden) dürfen Tramper nicht stehen.
Weitere Begriffe : Zweckzuwendungen | Steueranpassungsgesetz | soziale Indikation |
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