Transparenz

(Finanzmärkte). Zur Erhöhung der Transparenz an den Finanzmärkten wurden im Rahmen der Umsetzung der RL MiFID umfangreiche Vorschriften erlassen. So sind z. B. an Börsen nach §§ 30 f. Börsengesetz für Aktien und Aktien vertretende Zertifikate aktuelle Geld- und Briefkurse und die Handelstiefe mit den regelmäßig fünf besten Geld- und Briefkursen während der üblichen Handelszeit zu veröffentlichen (Vorhandelstransparenz). Auch Preis, Volumen und Zeitpunkt getätigter Geschäfte sind zu publizieren (Nachhandelstransparenz). Ähnliche Tranzparenzpflichten bestehen für multilaterale Handelssysteme (§ 31 g Wertpapierhandelsgesetz) und systematische Internalisierer (§ 32 a WpHG). Geringere Nachtransparenzpflichten gelten für sonstige Wertpapierdienstleistungsunternehmen (§ 31 h WpHG).




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