Traufrechtein altrechtlicher Rechtsbegriff. Er stellt die widerlegbare Vermutung auf, dass das Eigentum an dem unter der Dachtraufe liegenden Grund und Boden dem Eigentümer des Gebäudes zusteht.
Weitere Begriffe : Glaube, öffentlicher | Sozialversicherungsbeitrag | Fiduziarische Rechtsgeschäfte |
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