Tratte

(von lat. trahere "ziehen"), der gezogene Wechsel. Trassant ist der Aussteller, Trassat der Bezogene des Wechsels. Trassieren: einen Wechsel auf einen anderen ziehen. Der Gegensatz zur Tratte (Wechsel in der Form einer Zahlungsanweisung) bildet der (seltenere) sog. eigene Wechsel (Wechsel in der Form eries Zahlungsversprechens). Abbildung bei Wechsel.

(F., zu lat. tractus, gezogen) ist der gezogene, d. h. den Bezogenen zur Zahlung an weisende Wechsel. (Solawechsel)

Bezeichnung für einen Wechsel, der noch nicht vom Bezogenen akzeptiert wurde.

ist ein gezogener Wechsel. Die T. ist der gesetzliche Regelfall eines Wechsels (Art. 1 WG). In diesem Fall wird der Wechsel vom Aussteller auf den Namen dessen gezogen, der bezahlen soll (Bezogener). Notwendige Bestandteile der T. sind nach Art. 1 WG: Wechselbezeichnung, Zahlungsanweisung, Bezogener, Verfallzeit, Zahlungsort, Remittent, Ausstellungstag und -ort, Unterschrift. Der Mindestinhalt lautet z. B.: „München, den 1. April 2004. Gegen diesen Wechsel zahlen Sie an (Name des Remittenten) am 1. Juli 2004 in München eintausend Euro.“ Name des Bezogenen und Unterschrift des Ausstellers.




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