Treuepflicht des Beamten. Die T. des Beamten durchzieht das gesamte Beamtenverhältnis (öffentlicher Dienst) u. erstreckt sich auch auf den ausserdienstlichen Bereich. Dem Beamten obliegt eine besondere Loyalität gegenüber dem Staat u. seiner Verfassung. Er muss sich mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung identifizieren. Diese politische T. fordert vom Beamten insbes., dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die den Staat, seine verfassungsmässigen Organe u. die geltende Verfassungsordnung bekämpfen. auch Extremisten im öffentlichen Dienst.
Weitere Begriffe : Ursache | Beamter im statusrechtlichen Sinne | Frachtgeschäft |
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