Im Arbeitsrecht : gehören arbeitsrechtlich zum Naturallohn, da die Möglichkeit zum T.-Bezug verschafft wird. T. sind lohnsteuerpflichtig; der AG haftet für den Abzug i. d. R. nicht, da er die Lohnquelle nicht in der Hand hat (BFH DB 74, 1320).
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Weitere Begriffe : Abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland | Vergabekammer | Zivildienstvertrauensmann-Gesetz
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