Täterschaftsrechtist das die Strafe an die Gefährlichkeit des Täters, nicht an sein Verhalten knüpfende Strafrecht. Im T. wird der Täter, weil er als solcher die Tat begangen hat, bestraft. Die Strafe orientiert sich an der Persönlichkeitsstruktur des Handelnden. Das T. ist im Gegensatz zum Tat- strafrecht nicht geltendes Recht. Das geltende Recht berücksichtigt aber die Persönlichkeit des Täters bei der Strafzumessung.
Weitere Begriffe : Rodeln | Fahrtenschreiber | Erwerbsausfall |
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