Übernahme das Übernehmen einer Rechtsstellung. Von Bedeutung sind insbes. die Ü. einer Schuld (Schuld-Ü.), eines Vermögens (Vermögens-Ü.) und eines Handelsgeschäfts.
Weitere Begriffe : Gesamteinkommen | Verfügungsbereitschaft | Nennwert, nennwertlose Aktie |
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