Uferliniedurch die Wasserpolizeibehörde festgelegte Grenzlinie zwischen einem Gewässer und dem Ufer. Bei Binnengewässern ist der gewöhnliche Wasserstand, an Strommündungen das Hochwasser der gewöhnlichen Flut massgebend. Der Strand ist ein i.d.R. dem Gemeingebrauch unterliegender Teil des Meeres.
Weitere Begriffe : Gattungs(handlungs)vollmacht | Äquivalenzinteresse | Nachlassverbindlichkeiten |
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