Umtauschvorbehalt Ein U. des Käufers (Kauf) berechtigt diesen i.d.R. nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, sondern lediglich zur Ersetzung des gekauften Gegenstandes durch einen anderen.
Weitere Begriffe : Beschwerde, einfache | Sachfremde Erwägungen (der Verwaltung) | Gesamtstaat |
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