Umwandlungsteuergesetz, Abk. UmwStG: regelt die ertragsteuerlichen Folgen der Vermögensübertragung bei Umwandlungen i. S. d. Umwandlungsgesetzes. Für das UmwStG sind folgende Umwandlungsvorgänge relevant: Verschmelzung, Formwechsel, Aufspaltung, Abspaltung, Vermögensübertragungen. Bei Vorliegen der im UmwStG aufgezeigten Voraussetzungen können Vermögensgesamtheiten entgegen den sich aus den allgemeinen ertragsteuerlichen Regeln ergebenden Grundsätzen steuerneutral übertragen werden bzw. es können Formwechsel steuerneutral vollzogen werden. Die Regeln des UmwStG sehen vor, dass die stillen Reserven steuerverhaftet bleiben, d. h., dass sie zu einem späteren Zeitpunkt aufgedeckt werden.
Weitere Begriffe : Richterliches Prüfungsrecht | Aktenlageentscheidung | Konsulate |
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