Umwelthaftungsgesetz

ist das seit 1.1. 1991 geltende Gesetz, das - als Gefährdungshaftung - Inhaber von bestimmten Anlagen zum Ersatz für aus Umwelteinwirkungen entstehende Schäden verpflichtet. Lit.: Schimikowski, P., Umwelthaftungsrecht und Umwelthaftpflichtversicherung, 6. A. 2002; Vogel, J., Erkennen und Tarifieren von Umweltrisiken, 3. A. 2000; Pospich, C., Haftung nach dem Umwelthaftungsgesetz, 2004; Salje, P./Peter, J., Umwelthaftungsgesetz, 2. A. 2005




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