UN-Kaufrechtsabkommen

(CISG, Convention an contracts for the international sale of goods): Wiener UN-Abkommen vom 11.4.1980 über den internationalen Warenkauf (BGBl. 1989 II, S.588). Das Abkommen ist für die Bundesrepublik Deutschland am 1.1.1991 in Kraft getreten (BGBl. 1990 II 1699).
Das Abkommen regelt für die unterzeichnenden Vertragsstaaten international einheitlich den Abschluss und die Abwicklungsmodalitäten von Kauf- und Werklieferungsverträgen über gewerbliche Waren (bewegliche Sachen).
Die Regelungen des Abkommens gehen den Regelungen des Internationalen Privatrechts (IPR) vor, wenn dessen Regelungen zur Anwendbarkeit des Rechts eines der unterzeichnenden Vertragsstaaten führen.




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