frühere Bezeichnung für nichtehelich. (Art. 6 V GG) ist die ältere, im allgemeinen Sprachgebrauch (2004) noch vorherrschende Bezeichnung für die 1979 gesetzlich festgelegte Bezeichnung nichtehelich.
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Weitere Begriffe : Staatsschutzdelikte | Ausschluss | Wirtschaftsstrafkammer
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