Unlandsind Betriebsflächen des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, die auch bei geordneter Wirtschaftsführung keinen Ertrag abwerfen können. U. wird nicht bewertet (§ 45 BewG; Einheitswerte).
Weitere Begriffe : Zurechnungsfähigkeit | Börsensegment | Personalbedarfsplanung |
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