Unmöglichkeit, wirtschaftliche

Unterfall der objektiven Unmöglichkeit; sie liegt vor, wenn eine Leistung zwar aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen noch erbracht werden kann, ihr aber so grosse Schwierigkeiten entgegenstehen, dass sie dem Schuldner nur unter Opfern und Aufwendungen möglich ist, die auf sich zu nehmen er nach Treu und Glauben nicht mehr verpflichtet ist (z. B. Preissteigerung grossen Ausmasses). An die Stelle der wirtschaftlichen Unmöglichkeit tritt zunehmend die Lehre vom "Wegfall der Geschäftsgrundlage".




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