Unmöglichkeit, tatsächlicheUnterfall der objektiven Unmöglichkeit; sie liegt vor, wenn eine Leistung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist (z. B. das Buch ist bereits vor dem Kaufabschluss verbrannt worden).
Weitere Begriffe : Schwerbeschädigter | Geldsummenschuld | Kurant |
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