Unselbständige Stiftungist die Übertragung bestimmter Vermögenswerte an eine bestehende natürliche oder juristische Person mit der Bestimmung, dieses Vermögen als ein vom übrigen Vermögen des Empfängers wirtschaftlich getrenntes Sondervermögen zu verwalten und für einen bestimmten Zweck zu verwenden. (Beispiel: Eine Hochschule erhält Kapitalzuwendungen eines Privatmannes, die für Stipendien mittelloser Studenten verwendet werden soll). Das Vermögen geht zwar rechtlich in das Eigentum des Empfängers über, dieser ist jedoch als Treuhänder gemäss den Bestimmungen des Gebers verpflichtet, das Vermögen gesondert zu verwalten und die Erträgnisse in der angegebenen Weise zu verwenden. Die u.S. ist streng von der Stiftung des Privatrechts zu unterscheiden.
Weitere Begriffe : Hilfe zum Erwerb praktischer Fähigkeiten und Kenntnisse | Sicherstellung | Grundsatz der Spezialität |
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