Unterhaltssicherungsgesetz

, Abk. USG: Gesetz, welches den Unterhalt des zur Erfüllung seiner Wehrpflicht einberufenen Wehrpflichtigen und seiner Familienangehörigen sichern soll. Dabei können der Wehrpflichtige und die berechtigten Familienangehörigen auf Antrag allgemeine und besondere Leistungen erhalten, wenn die Voraussetzungen ihrer Bedürftigkeit vorliegen. Zweck des Gesetzes ist es, etwaige durch die Wehrpflicht entstehenden besonderen wirtschaftlichen Härten des Wehrpflichtigen und seiner Familienangehörigen weitgehend aufzufangen.




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