Unterhaltsvertragist die vertragliche Regelung über Art und Umfang des zu leistenden Unterhalts. Zwischen Verwandten und zwischen Ehegatten (bei bestehenbleibender Ehe) kann im U. nicht auf Unterhalt für die Zukunft verzichtet werden. Unterhaltsverträge sind häufig bei Ehescheidungen, bes. bei Konventionalscheidungen. Sie können schon vor dem Scheidungsurteil getroffen werden. Ein Verzicht auf Unterhalt ist hier möglich.
Weitere Begriffe : Grundrechtsgleiche Rechte | Strafgericht | Sprengstoff |
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