Unübersichtliche Stellen

An unübersichtlichen Stellen darf weder überholt noch geparkt werden. Unübersichtlich ist eine Straßenstelle dann, wenn der Überblick über die Fahrbahn und die umgebende Örtlichkeit behindert ist und der Fahrzeugführer infolgedessen den Verkehrsablauf nicht vollständig überblicken kann (Kuppe, Kurve, Bäume, andere Fahrzeuge usw.).




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