Fahrzeugführer ist, wer die tatsächliche Herrschaft über das Fahrzeug ausübt. F. im rechtl. Sinn ist schon jeder, der das Trieb- u. Fahrwerk eines Fahrzeugs bedient, wodurch eine Fahrt eingeleitet werden soll, z. B. Lösen der Bremse, bei Kfz.en Einschieben des Zündschlüssels, Anlassen des Motors, Einlegen des Gangs. F. ist auch, wer z. B. ein Kfz unter Ausnutzung der Schwerkraft über eine Gefällstrecke ohne Motorkraft lenkt. F. ist für den ordnungsgemässen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich. auch Fahrlehrer.
Weitere Begriffe : Einführungsdienst | vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis | Verschweigen |
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