Unvollkommene Rechte (Ansprüche)sind subjektive Rechte (Ansprüche), die entweder noch nicht ihre volle Wirksamkeit erlangt haben (insbes. das Anwartschaftsrecht sowie Rechte aus schwebend unwirksamen Rechtsgeschäften; s. ferner Bedingung, Zeitbestimmung) oder denen das Gesetz keine volle Rechtsmacht, insbes. keine Klagbarkeit, einräumt (z. B. Ansprüche aus Wette od. Spiel; Naturalobligation).
Weitere Begriffe : antizipierte Übereignung | Heiliger Synod | Ausbildungsberufe |
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