Urteil nach Lage der Akten „normales” kontradiktorisches Urteil, das trotz notwendiger mündlicher Verhandlung nicht auf deren Grundlage, sondern allein auf der Grundlage des schriftlichen Vortrags ergeht. Es ergeht bei Säumnis einer Partei auf Antrag der erschienenen Partei anstelle eines Versäumnisurteils (§ 331 a ZPO) oder bei Säumnis beider Parteien nach Ermessen des Gerichts (§ 251 a Abs. 1 ZPO).
Weitere Begriffe : Schulden | Wettbewerbsfreiheit | Geschäftsherr |
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