Venia legendi ([lat.] Erlaubnis des Lesens) ist die Lehrbefugnis (in einem bestimmten Wissenschaftsfach) an einer Universität. Sie wird regelmäßig durch die Habilitation erlangt. Im Übrigen sind Professoren kraft Amts allgemein und Lehrbeauftragte kraft besonderer Beauftragung im Einzelfall zum Abhalten von Lehrveranstaltungen an ihrer Universität befugt. Lit.: Köbler, G., Wie werde ich Jurist? 5. A. 2007
Weitere Begriffe : Hochschulgrade | Verletzung des Steuergeheimnisses | Wilde Ehe |
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