Verbindungen, studentische(Korporationen) sind Vereinigungen, die das studentische Gemeinschaftsleben an den Hochschulen pflegen. Die Traditionspflege unterscheidet sie von sonstigen studentischen Vereinigungen, z. B. den politisch orientierten Hochschulgruppen. Stud. V. und sonstige stud. Vereinigungen sind ihrer Rechtsnatur nach bürgerlich-rechtliche Vereine. Als schlagende V. werden solche bezeichnet, die ihren Mitgliedern das Durchfechten von Mensuren (Zweikampf) ermöglichen oder zur Pflicht machen.
Weitere Begriffe : Hergebrachte Grundsätze | Auslandszeuge | Austauschvertrag |
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